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im bayerischen Landesjagdverband

Blühstreifen – Antrag auf Bezuschuss

Blühstreifen

Das Blühflächenprogramm ist unter anderem mit Unterstützung des Bayerischen Jagdverbands (BJV) und der Wildland Stiftung Bayern entwickelt worden. Nicht nur das Wild profitiert von den blühenden Flächen. Ein breites Spektrum von Tierarten – von Insekten über Singvögel bis hin zum Niederwild wie Hase, Rebhuhn und Reh findet auf den mit einer Blühmischung bestellten Flächen ganzjährig Lebensraum. „Die Zahl der Tierarten auf diesen Flächen, insbesondere Rote Liste Arten, hat sich zum Teil mehr als verdoppelt“. Deshalb sollten sich Grundstückseigentümer entschließen, Blühflächen anzulegen. Sie dienen übrigens auch als Bejagungsschneisen für das Schwarzwild.

Der Antrag auf Zuschuss für die Förderung von Blühstreifen und -flächen steht auf der BJV-Homepage www.Jagd-Bayern.de. und kann hier als ausfüllbare Datei heruntergeladen werden.
Dort befindet sich auch der verbindliche Kriterienkatalog des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für Saatgutmischungen auf Blühstreifen und Blühflächen. An diesem Katalog haben neben dem Ausschuss Landwirtschaft des Bayerischen Jagdverbands (BJV) auch die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, der Fachverband Biogas und der Landesverband Bayerischer Imker (LVBI) mitgearbeitet.
Es gelten folgende Kriterien für die Verwendung von Saatgutmischungen im Rahmen der Blühstreifenförderung des Bayerischen Jagdverbands: Gefördert werden die bekannten mehrjährigen Blühmischungen, wie sie auch im KULAP zur Verwendung kamen, sowie die in Entwicklung stehende Mischung des Projektes „Energie aus Wildpflanzen“.
Für einjährige, niedrig wachsende Blühmischungen mit guter Habitateignung für Wildtiere sind folgende Kriterien Voraussetzung: Die Pflanzen sollten bis zu 50 Zentimeter hoch werden, Blühzeitraum ist Juli bis einschließlich September. Die Saatgutmischung sollte mindestens 20 Arten enthalten, ausgenommen Gräser und Kreuzblütler.
Einjährige, hoch wachsende Blühmischungen, die z.B. zur Nutzung in den Biogasanlagen geeignet sind, sollten mindestens zehn Arten enthalten, jedoch auch keine Gräser und Kreuzblütler. Blühzeitraum ist hier ebenfalls Juli bis einschließlich September.

Hier zu den Blühstreifenförderung Hinweise und Fördersätze

Hier zu den Blühstreifenförderung Kriterien

Hier zum Blühstreifenförderung Zuschussantrag

Die Aktion zum wildtiergerechten Zwischenfruchtanbau startet in die zweite Runde!

Im vergangenen Jahr wurde die wildtiergerechte Zwischenfruchtmischung
erstmals auf rund 1800 Hektar bayernweit angesät. Nach diesem großen
Erfolg der gemeinsamen Aktion des Bayerischen Bauernverbands (BBV) und
des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) wird auch in diesem Jahr wieder
Saatgut für wildtiergerechte Zwischenfruchtmischungen gefördert. Eigens
für diese Aktion wurde die Mischung „Geovital MS 100 LR“ in enger
Zusammenarbeit mit der Bayerischen Futtersaatbau (BSV) entwickelt.

Die wildtiergerechte Zwischenfruchtmischung Geovital MS 100 LR

Die wildtiergerechte Zwischenfruchtmischung besteht aus den 10
verschiedenen Arten Buchweizen, Ramtillkraut, Kresse, einjährige
Luzerne, Seradella, Phacelia, Alexandrinerklee, Bockshornklee, Saatwicke
und Sonnenblume. Die Saatstärke beträgt 25 kg pro Hektar. Der optimale
Saatzeitpunkt ist von Ende Juni bis Mitte August nach der Hauptfrucht,
die Saattiefe liegt bei maximal 1 bis 2 cm. Die Mischung ist für alle
Fruchtarten geeignet, nicht jedoch für eine nachfolgende
Zuckerrübenmulchsaat.

Antrag zum wildtiergerechten Zwischenfruchtanbau – NEU!

Pro Landwirt kann ein Zuschuss für bis zu 6 ha Saatgut und maximal 390 Euro beim Bayerischen Jagdverband (BJV) beantragt werden. Die Saatgutmischung „Geovital MS 100 LR“ wird im Rahmen dieser Aktion von der Bayerischen Futtersaatbau zu einem Preis von 62,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer) angeboten, die Zustellung erfolgt kostenlos. Zudem wird wieder ein kostenloses Infoschild zum Aufstellen am Feldrand mitgeliefert. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme für Flächen, die in die KULAP-Maßnahme A32 (Winterbegrünung) bzw. A33 (Mulchsaatverfahren) einbezogen sind, nicht möglich ist.

Ablauf der Antragsstellung

Der vollständig ausgefüllte Zuschussantrag ist im Original oder per Fax an den Bayerischen Jagdverband (BJV) zu schicken. Gleichzeitig mit dem Antrag wird der Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) der beantragten Flächen aus dem Jahr 2013 sowie ggf. die digitale Feldstückskarte mit Darstellung der Antragsfläche benötigt, falls die beantragte Fläche größer als 6 ha ist. Des weiteren ist die „De-minimis-Erklärung“ vollständig ausgefüllt dem Zuschussantrag beizulegen. Liegen all diese Unterlagen vor, wird der Zuschussantrag bewilligt. Erst mit der Bewilligung kann das Saatgut gekauft werden. Die Bewilligung wird schriftlich und gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis sowie dem Formular „Bestätigung der Aussaat“ zugestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jagd-bayern.de , in der BJV-Geschäftsstelle bei Frau Weimann, Tel.: 089 – 990 234 54 oder per Mail anita.weimann@jagd-bayern.de

Formular: Antrag Zwischenfruchtanbau geändert 2013

Formular: Erklärung zum Zwischenfruchtanbau