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EU regelt die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln neu

Ab dem 1. Juli 2012 gilt eine neue Durchführungsverordnung der EU zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (Durchführungsverordnung EU Nr. 931/2011). Damit soll sichergestellt werden, dass die Herkunft eines Lebensmittels generell bis zum Erzeuger zurück nachvollziehbar ist.

Davon sind Jäger dann betroffen, wenn sie Wild an Lebensmittelunternehmer (z. B. Metzger, Gastwirte und Wildhändler) abgeben. Bei der Abgabe direkt an den Endverbraucher gilt diese VO nicht. Es gibt keine amtlichen Vordrucke. Sie können sich einen solchen mit den erforderlichen Informationen selbst erstellen.